Stand: 01.04.2024

Vertragspartner sind die wambo ventures GmbH (im Folgenden wambo oder Auftragsverarbeiter genannt) Nikolaus-Dürkopp-Str. 2a 33602 Bielefeld, und der Kunde.

  1. wambo wirkt als Dienstleister an der beruflichen Tätigkeit des Kunden, der einer beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegt, mit. wambo wahrt in Kenntnis der strafrechtlichen Folgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und den sonst anwendbaren rechtlichen Vorschriften fremde Geheimnisse, die ihr von dem Kunden zugänglich gemacht werden.
  2. wambo verpflichtet sich, sich nur insoweit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne der vorstehenden Ziffer 1 zu verschaffen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
  3. wambo ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung heranzuziehen. Beim Einsatz von Dritten verpflichtet sich wambo, diese in Textform unter Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zur Verschwiegenheit zu verpflichten, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen im Sinne dieser Zusatzvereinbarung erlangen könnten. In Bezug auf ihre Arbeitskräfte erfüllt wambo die rechtlichen Anforderungen.
  4. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gemäß den vorstehenden Absätzen besteht nicht, soweit wambo auf Grund einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung zur Offenlegung von vertraulichen Informationen des Kunden verpflichtet ist. Soweit dies im Einzelfall zulässig und möglich ist, wird wambo den Kunden über die Pflicht zur Offenlegung vorab in Kenntnis setzen.
  5. Diese Zusatzvereinbarung ergänzt die bestehenden Verträge.
  6. Sollte eine Berufsgeheimnisträgereigenschaft beim Kunden nicht oder nicht mehr vorliegen, ist diese Vereinbarung gegenstandslos.